Häufige Fragen

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Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die uns oft gestellt werden.

Was bedeutet „Hospiz“?
Das Wort kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Herberge“. Im Mittelalter boten Hospize Reisenden und Pilgern Gastfreundschaft, Kranken und Hilfsbedürftigen Fürsorge. Heute steht „Hospiz“ für eine Haltung gegenüber schwerkranken und sterbenden Menschen und deren Zugehörigen. Es gibt stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste.
Was heißt „Ambulanter Hospizdienst“?
Der erkrankte und sterbende Mensch wird in seiner vertrauten Umgebung begleitet. Das kann zu Hause sein oder in einer Senioreneinrichtung, aber auch während eines Krankenhausaufenthaltes.
Hat Wolfenbüttel auch ein stationäres Hospiz?

Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt auf der ambulanten Begleitung. Unser Ziel ist es, die Menschen möglichst bis zuletzt in ihrer vertrauten Umgebung zu begleiten. Falls für die letzte Lebenszeit ein Aufenthalt in einem stationären Hospiz sinnvoll ist, arbeiten wir derzeit mit den Häusern in der Region zusammen: Braunschweig, Salzgitter, Wolfsburg und Goslar. Voraussichtlich Anfang 2024 werden wir ein Hospiz mit zehn Plätzen in Wolfenbüttel-Wendessen eröffnen können.

 

 

 
Wer kann die Leistungen des Hospizvereins in Anspruch nehmen?
Jeder, der von einer lebensverkürzenden Erkrankung betroffen ist, sollte möglichst bald nach der Diagnose Kontakt mit uns aufnehmen. Der Kontakt kann auch über Zugehörige, das Krankenhaus oder Pflegeheim hergestellt werden. Unsere Hilfe ist unabhängig von Nationalität, Religion, Weltanschauung oder Art der Erkrankung.
Wie viel kostet die Begleitung durch den Hospizverein?
Die Leistungen sind kostenfrei.
Wie finanziert sich die Hospizarbeit?
Die Hospizbegleiterinnen und Hospizbegleiter sind ehrenamtlich tätig. Eine Förderung der ambulanten Hospizarbeit durch die Krankenkassen ist nach § 39a Sozialgesetzbuch V geregelt. Darüber hinaus sind wir auf Spenden angewiesen.
Wo bieten Sie Ihre Hilfe an?
Wir sind in der Stadt und in allen Gemeinden des Landkreises Wolfenbüttel unterwegs.
Wie verläuft der erste Kontakt?
Unsere hauptamtlichen Koordinatorinnen nehmen sich Zeit für ein ausführliches Kennenlern-Gespräch. Dabei besprechen sie Bedarf und Möglichkeiten für eine Begleitung. Auf dieser Grundlage suchen sie eine Hospizbegleiterin oder einen Hospizbegleiter aus. Falls erforderlich, informieren die Koordinatorinnen über die Möglichkeit einer palliativen Versorgung und das zugehörige Netzwerk. Bei besonderer Belastung, in Konfliktsituationen und in sozialrechtlichen Fragen geben sie unterstützende Hinweise.
Wie oft kommt die Begleiterin oder der Begleiter?
Das ist eine Frage der Absprache; in der Regel ein- bis zweimal in der Woche.
Wie sieht ein Begleitungstermin aus?
Das ergibt sich aus den Wünschen des kranken Menschen und seiner Zugehörigen. Wir sind offen für die Sorgen und Nöte der Beteiligten. Wir gehen ein auf noch vorhandene Ressourcen und auf letzte Wünsche. Durch unsere verlässliche Präsenz entlasten wir auch die Zugehörigen.
Wann endet eine Begleitung?
In der Regel begleiten wir bis zum Ende der Sterbephase und stehen auf Wunsch auch im anschließenden Trauerprozess zur Verfügung. Auch in diesem Punkt richten wir uns nach den Bedürfnissen des kranken Menschen und seiner Zugehörigen. So ziehen wir uns in Absprache auch einmal zurück, wenn sich die Situation verändert. Auch telefonische Begleitungen sind jederzeit möglich.
Wie werden die Hospizbegleiterinnen und -begleiter auf ihre Aufgabe vorbereitet?
Nach einem Auswahlverfahren werden lebenserfahrene, engagierte Menschen, die an dieser Aufgabe interessiert sind, in einen Vorbereitungskurs aufgenommen. Für die Kinderhospizarbeit und die Trauerbegleitung gibt es ergänzend intensive, sorgfältige Vorbereitungen. In den Kursen geht es vor allem um Selbstreflexion, Biografiearbeit, verbale und nonverbale Kommunikation, Gesprächsführung. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision unterstützen die Hospizbegleiterinnen und -begleiter bei ihrer Tätigkeit. Selbstverständlich unterliegen sie der Schweigepflicht.
Was bedeutet „Palliativmedizin“ oder „Palliativpflege“?
Wenn ein Mensch nicht mehr auf eine Behandlung anspricht, die auf Heilung ausgerichtet ist, ändert sich das Therapieziel: Die Behandlung von Schmerzen, Atemnot und anderen Symptomen steht im Vordergrund. Palliativmedizin und Palliativpflege wollen körperliches und seelisches Leid lindern und so die Lebensqualität des schwerstkranken Menschen erhalten und möglichst verbessern.
Welche Rolle spielt die Hospizbegleitung in der Palliativversorgung?
Die Palliativversorgung umfasst medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Aspekte. Der Schwerpunkt der Hospizarbeit liegt auf der psychosozialen Begleitung des Menschen: Die ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter schenken Zeit und geben emotionalen Beistand. Sie unterstützen bei der Auseinandersetzung mit dem Krankheitsverlauf und dem bevorstehenden Tod. In Wolfenbüttel arbeiten Ärzte, Pflegefachkräfte und Seelsorger mit dem Hospizverein eng zusammen.
Was heißt „AAPV“ und „SAPV“?
Die „Allgemeine ambulante Palliativversorgung“ (AAPV) und die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ (SAPV) haben die Aufgabe, die Lebensqualität der erkrankten Menschen in ihrer vertrauten Umgebung möglichst lange zu erhalten. Dahinter stehen Teams aus Ärzten und Pflegefachkräften. Die „Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ ist jederzeit (24 Stunden täglich, 7 Tage in der Woche) erreichbar. Sie wird dann tätig, wenn die Situation fachlich und zeitlich die Möglichkeiten der „Allgemeinen ambulanten Palliativversorgung“ übersteigt.

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